Aufrechterhaltung des Lernangebots im Rahmen der Corona-Pandemie

Aufrechterhaltung des Lernangebots im Rahmen der Corona-Pandemie

Der Einsatz privater Geräte, z.B. bei der Unterrichtsvorbereitung, gehört für viele Lehrkräfte zum beruflichen Alltag. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ihr Einsatz aber nur ausnahmsweise zulässig. Die Schulschließungen machen nun in deutlich größerem Umfang elektronische Kommunikation zwingend erforderlich.

Soweit hierfür keine dienstlichen Geräte zur Verfügung stehen, akzeptiert der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz daher für den Zeitraum der von der Staatsregierung beschlossenen Schulschließungen die Verwendung von Privatgeräten sowie die Nutzung von Messenger- und Clouddiensten unter bestimmten Rahmenbedingungen.

Näheres hierzu finden Sie unter der einschlägigen Sonderinformation des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutzunter https://www.datenschutz-bayern.de/corona/sonderinfo.html. Beachten Sie bitte auch die dortigen Ausführungen zum Gesundheitsbereich, wenn Sie sensible Daten (Art. 9 DSGVO), insbesondere Gesundheitsdaten (z.B. in der Schulberatung), verarbeiten und nutzen Sie im Zweifel datenschutzrechtlich unbedenkliche Kommunikationswege.

Achten Sie bitte auch unter den aktuellen Umständen – nicht zuletzt im Interesse der Akzeptanz bei den Betroffenen – beim Einsatz von Messenger- oder Cloudlösungen auf Folgendes:

  • Verwenden Sie möglichst datenschutzfreundliche Produkte und Einstellungen;
  • Stellen Sie alternative Kommunikationswege zur Verfügung;
  • Beschränken Sie den Einsatz auf den erforderlichen Inhalt und Umfang – dadurch entlasten Sie nicht zuletzt auch die technische Infrastruktur;
  • Vorzugswürdig sind Angebote, die eine Datenverarbeitung im Auftrag der Schule (Art. 28 DSGVO, sog. „Auftragsverarbeitung“) vorsehen, bei der die Schule „Herr der Daten“ bleibt;
  • Achten Sie auf den Hinweis, dass der Hersteller keine Nutzerdaten an Dritte weitergibt;
  • Weisen Sie insbesondere im Kollegium alle Nutzerinnen und Nutzer darauf hin, dass eine Verarbeitung sensibler Daten (Art. 9 DSGVO: „rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung“) in der Regel unterbleiben sollte (bzgl. Gesundheitsdaten siehe hierzu die bereits genannten Sonderinformationen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz);
  • Weisen Sie insbesondere im Kollegium alle Nutzerinnen und Nutzer außerdem darauf hin, dass eine Nutzung des Angebots ausschließlich zu schulischen Zwecken zulässig ist;
  • Sperren Sie – i. d. R. nach vorheriger Androhung – Accounts, wenn Sie den Eindruck haben, dass diese von Unbefugten genutzt werden;
  • Werden personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, ist auf die Voraussetzungen des Art. 44 ff. DSGVO zu achten (z.B. Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission).

Unter Weiterführende Hinweisefinden Sie nähere Informationen im Zusammenhang mit der Einstellung des Unterrichtsbetriebs an Bayerns Schulen, insbesondere das KMS zum Einsatz digitaler Medien während der längerfristigen Unterrichtsbeeinträchtigung vom 12.03.2020 und die Sonderinformationen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zum mobilen Arbeiten mit Privatgeräten zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

Quelle: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6576/schuldatenschutz.html (02.04.2020)