Nutzung von APPs und Tools

Nutzung von APPs und Tools

Zur Nutzung von Online-Tools während der Schulschließungen aufgrund des Corona-Virus hat das Kultusministerium in Bayern ein entsprechendes Schreiben herausgegeben, das die Nutzung während der Sondersituation regelt. Die dort getroffenen Aussagen sind nicht grundlegende datenschutzrechtliche Entscheidungen, sondern der Nutzung in der Notlage (Dynamik der Verbreitung von Infektionen durch das Corona-Virus und daraus resultiernde Schulschließungen) geschuldet. Dort genante Verfahren sind keinesfalls grundsätzlich zur Nutzung im Regelfall empfohlen, sondern müssen – ggf. wenn der Normalzustand wieder eingekehrt ist – vom zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten eingeschätzt werden.

Weitere Infos aus dem KM zum Schuldatenschutz finden Sie unter https://schuldatenschutz.bayern.de.

Auch der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz hat sich zur Thematik mit der Verlautbarung „Sonderinformationen zum mobilen Arbeiten mit Privatgeräten zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ (Gültigkeit vorerst bis zum 19.4.2020) [Link] zu Wort gemeldet. Ausnahmsweise dürfe auch Privatgeräte vorübergehend genutzt werden, insofern die im Schreiben veröffentlichten Standards umgesetzt werden.

Grundsätzlich sollten außerhalb von mebis nur Dienste genutzt werden, die so datensparsam wie möglich sind bzw. datensparsam genutzt werden, beispielweise:

Bitte beachten Sie auch die Regelungen des Urheberrechts, da zahlreiche „Unterrichtsprivilegien“ bzgl. Vorführung und Kopien nur beim Unterricht im Klassenverband (in der Schule oder in einem eigenen Klassenkurs in mebis), nicht aber auf öffentlich zugänglichen Webportalen gelten. 
Grundlegende Infos des Verbands Bildungsmedien zu Kopien aus Schulbüchern finden Sie unter http://www.schulbuchkopie.de.